Marina Bouscant LL.M.

RECHTSANWÄLTIN

Beratung im deutsch-französischen Recht


Von 2011 bis 2022 war ich französische Rechtsanwältin (avocate) in Paris und seit 2012 als avocate bei der Rechtsanwaltskammer München zugelassen. Seit 2022 bin ich dort als deutsche Rechtsanwältin zugelassen.

Ich habe Rechtswissenschaft in Paris und München studiert und sowohl den deutschen wie auch den französischen Mastergrad Master 2/LL.M. im europäischen Wirtschaftsrecht erworben. Bereits während meiner Ausbildung habe ich praktische Erfahrungen bei deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzleien sowie in internationalen Industrieunternehmen in Paris (L'Oréal) und München (EADS) gesammelt. Parallel zu meinem Anwaltsreferendariat in Paris habe ich ein Aufbaustudium im internationalen Wirtschaftsrecht und Management an der ESSEC Business School absolviert.

Nach Lehraufträgen an der Universität des Saarlandes und der Universität von Lothringen bin ich derzeit Lehrbeauftragte an der juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München.



Schwerpunkte

Deutsch-französische Rechtsstreitigkeiten

Internationales Privatrecht

Erbrecht, Abstammungsrecht

Arbeitsrecht

Handelsrecht, gewerblicher Rechtsschutz

Vollstreckungsrecht


Beispiele von berabeiteten deutsch-französischen Rechtsfälle

  • Nachlassabwicklungen (Erbenermittlung, Erbscheinsantrag, Inventarerstellung, Nachlassauseinandersetzung, Vergleich zwischen Erben und Pflichtteilberechtigten, steuerliche Formalitäten, Gutachten über Erbrecht),
  • Beratung im Schenkungsrecht (Gutachten über die Schenkung durch einen in Deutschland ansässigen Deutschen von in Frankreich belegenen Immobilienanteilen und von Anteilen an einer französischen GbR an in Deutschland steuerlich ansässige Schenkungsempfänger),
  • Vollstreckung in Deutschland eines schweizerischen Urteils über ein Vermächtnis,
  • Zwangsvollstreckung aus einem französischen arbeitsgerichtlichem Urteil gegen eine deutsche GmbH (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Haftbefehl gegen Geschäftsführer),
  • Abstammungsfeststellung durch französische notarielle Urkunde „acte de notoriété“, gerichtliche Abstammungsanfechtung nach französischem Recht vor deutschem Wohnsitzgericht,
  • Unterstützung bei der Eintragung und bei der Veränderung des Familiennamens nach französischem Recht eines in Deutschland geborenen Kindes,
  • Erhebung einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht in Deutschland, Abfindungsverhandlung mit dem Arbeitsgeber, Unterstützung bei dem Antrag auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes vor den deutschen und französischen Arbeitsämtern,
  • Unterstützung bei der Erstellung des Arbeitsvertrags eines Vertriebsleiters der deutschen Filiale einer IT-Firma mit Sitz in Frankreich,
  •  Erstellung des Arbeitszeugnisses des Vertriebsleiters „Export“ der deutschen Filiale eines internationalen Sportartikelherstellers,
  • Erstellung einer IT-Charta der französischen Filiale eines deutschen Herstellers von Sicherheitstechnik,
  • Unterstützung bei dem Insolvenzverfahren eines deutschen Solaranlagenherstellers mit einer Niederlassung in Frankreich,
  • Aufhebung einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung in Deutschland aufgrund von nach französischem Recht angeordneten Vollstreckungsmaßnahmen,
  • Kündigung eines Mietvertrags und Verhandlung über die Auszahlung einer Kündigungsabfindung.